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Newsletter: Anpassungen SSV-Schutzkonzept Covid-19

Der Bundesrat hat am Mittwoch, 27. Mai 2020, diverse Lockerungen der aufgrund der Corona-Pandemie hervorgerufenen Einschränkungen bekanntgegeben. Auf Grund dessen hat der SSV sein Schutzkonzept den neuen Bedingungen angepasst.

Das überarbeite Konzept «Schutzkonzept Covid-19: Umsetzung im Breitensport» mit den ebenfalls angepassten Prinzip-Skizzen, der Anwesenheitsliste und dem neuen FAQ gilt ab dem 6. Juni 2020. Es ist spezifisch auf die Umsetzung im Breitensport ausgerichtet und gilt neu nicht nur für Trainings, sondern auch für die Wettkämpfe bis maximal 300 gleichzeitig anwesende Personen.

Das neue «Schutzkonzept Covid-19: Umsetzung im Breitensport» ersetzt ab sofort das bisherige  «Schutzkonzept Covid-19: Schutzmassnahmen im Schiesssport» vom 27. April 2020.

Der SSV bittet die Verantwortlichen und die Schützinnen und Schützen zu beachten, dass es weiterhin sehr wichtig ist, die übergeordneten allgemein gültigen Verhaltensgrundsätze (siehe Seite 1 des Schutzkonzeptes) einzuhalten und dankt für das Verständnis und den respektvollen Umgang mit den Regeln.

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