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Newsletter: Historische Schiessen
Bern, 19.02.2020 - Am 27. September 2019 hat das Parlament eine Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) beschlossen, welche vorsieht, dass der Bund weiterhin Abgeltungen für die Sanierung von Austragungsorten historischer Schiessen und Feldschiessen gewähren kann, auch wenn bis Ende 2020 keine Kugelfangvorrichtungen installiert wurden. An seiner Sitzung vom 19. Februar 2020 hat der Bundesrat beschlossen, diese Gesetzesänderung per 1. März 2020 in Kraft zu setzen. Der Bundesrat
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